Die Kirchenvorstandswahl 2024 ist beendet. Vermutlich aufgrund der neuen Möglichkeit, online zu wählen und der direkten Zustellung der Briefwahlunterlagen, hat sich die Wählerbeteiligung deutlich verbessert.
Wir gratulieren ganz herzlich allen bleibenden und neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern zur Wahl und wünschen für die wichtige und gemeinsame Arbeit der Kirchenvorstände nur das Beste.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist Ende März werden in den jeweiligen Kirchenvorständen noch die Berufungen vorgenommen. Darüber und über die Einführungen der neuen Kirchenvorstände berichtet dann die kommende Ausgabe Juni / Juli.
In der St. Mariengemeinde lag die Wählerbeteiligung bei 12,8 % (2018: 5,53 %). Es waren fünf Kirchenvorsteher/innen zu wählen. Insgesamt sind 116 Briefwahlumschläge eingegangen. 62 Personen haben von der Onlineabstimmung Gebrauch gemacht und 15 Personen haben direkt im Wahllokal abgestimmt. Lediglich ein Wahlzettel war ungültig.
Folgende Personen sind gewählt worden:
In der St. Mariengemeinde lag die Wählerbeteiligung bei 12,8 % (2018: 5,53 %). Es waren fünf Kirchenvorsteher/innen zu wählen. Insgesamt sind 116 Briefwahlumschläge eingegangen. 62 Personen haben von der Onlineabstimmung Gebrauch gemacht und 15 Personen haben direkt im Wahllokal abgestimmt. Lediglich ein Wahlzettel war ungültig.
Folgende Personen sind gewählt worden:
1. Althoff, Stefan 151 Stimmen
2. Braunschweig, Friedrich W. 159 Stimmen
4. Gräff, Dr. Anette 204 Stimmen
4. Gräff, Dr. Anette 204 Stimmen
5. Kommer, Sarah 244 Stimmen
6. Küntzel, Dr. Thomas 139 Stimmen
Nach den Berufungen und den Einführungen Mitte Mai ist die Bildung der neuen Kirchenvorstände abgeschlossen, bis dahin bleibt der alte Kirchenvorstand im Amt. Der neue Kirchenvorstamd nimmt dann ab Juni die Arbeit auf.
Nach den Berufungen und den Einführungen Mitte Mai ist die Bildung der neuen Kirchenvorstände abgeschlossen, bis dahin bleibt der alte Kirchenvorstand im Amt. Der neue Kirchenvorstamd nimmt dann ab Juni die Arbeit auf.